21.05.2014Falsches Versprechen zur Ostumgehung ?
Würde die Ostumgehung die erhoffte Entlastung für die sogenannte Nord-Süd-Verbindung bringen? Diesen Eindruck vermitteln die kommunalpolitischen Befürworter (SPD, CDU und FDP) noch immer, obwohl die Zahlen des letzten Verkehrsgutachtens von IVV etwas anderes aussagen.
Das im März 2013 erschienene Gutachten prognostiziert lediglich für die Nordstraße eine signifikante Verbesserung, nicht aber für die Hauptstraße. Die Belastung im südlichen Abschnitt bleibt nahezu unverändert, ein Indiz dafür, dass es sich bei den heutigen Verkehrsbelastungen um Ziel- und Quellverkehres handelt und nicht um Durchgangsverkehr.
Für die Straßen im Zentrum und im Umfeld der geplanten Trasse der L677n berechnet das Gutachten lediglich eine Verschiebung der Belastung, einige profitieren andere werden mehr belastet, beispielsweise die Holzwickeder Straße in Opherdicke.
Kritisch sind auch die prognostizierten Werte bei den kleineren Straßen zu werten. Die im Gutachten angeführten zulässigen Prognosefehler sind hier besonders hoch, teilweise 40-50%. Das zeigen Vergleiche mit den Verkehrszählungen von 2010. Auch finden sich weitere Unstimmigkeiten, die einer Klärung bedürften, z.B. das Mischen von Std- und Tagesmittelwerten (DTV) bei der Fehlerberechnung (GEH-Wert). Das Gutachten selber weist auf den Umstand hin, dass ein hoher Anteil „lokale Ereignisse“ (also innerörtlicher Verkehr) zu höheren Abweichungen führen.
Was stimmt denn nun? Wer die Podiumsdiskussion der Interessengemeinschaft am 8. Mai im Dorfkrug verfolgt hat oder die Formulierungen auf den Internetseiten der Parteien betrachtet, stellt fest, dass da die Rede ist von einem noch zu erstellenden Verkehrskonzept sowie zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und –lenkung in den Wohnquartieren. Auch die Entlastung der Nordstraße ist in direktem Zusammenhang mit den eingeschränkten Möglichkeiten der Auf- und Abfahrt zur B1 zu sehen. Von dieser Änderung der Verkehrsführung geht das Gutachten aus, ist aber mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 17.10.2013 in Frage gestellt.
Derartige Verkehrslenkende Maßnahmen wurden bereits Anfang der 1990er Jahre vom BUND gefordert und öffentlich diskutiert. Sie sind durchaus auch ohne den Bau einer Ostumgehung umsetzbar. Letztendlich führt der Bau der Ostumgehung hingegen insgesamt zu einer Zunahme des Verkehrs. Damit einher geht eine Erhöhung der Luft- und Lärmbelastung. Zumindest hinsichtlich des Feinstaub und Stickstoffbelastung sind davon auch Wohnbereiche weiter abseits der neuen Trasse betroffen. Ist das nun zum Wohle der Gemeinde ?
16.11.2013Menschenkette fordert den Verzicht der Ostumgehung
Mehrere Hundert Holzwickeder Bürger sind heute der Einladung der Grünen und der Interessengemeinschaft gegen den Bau der L677n gefolgt. Die erwünschte 1,5 km lange Menschenkette entlang der Massener Straße konnte nicht ganz geschlossen werden. Dennoch war die Aktion ein beeindruckender Beweis, dass der Bau von einer breiten Basis der Bürger abgelehnt wird.
Anschließend wandelte sich die Menschenkette zu einem Protestzug entlang des bedrohten Freiraumes zur Kleingartenanlage am Oelpfad. Eine Reihe von Traktoren begleitete den Zug. Im Rahmen der Abschlussreden gab auch der BUND einen Redebeitrag, in dem er aufforderte, den Widerstand aufrecht zu erhalten und sich für Alternativen einzusetzen.
Bereits zu Beginn des Widerstandes gegen die Ostumgehung vor Jahrzehnten gab es Ideen alternativer Verkehrslenkender Maßnahmen, die eine Reduzierung der Verkehrsbelastung auch ohne den Bau einer neuen Straße ermöglichen würden. Diese Sachthemen gilt es wiederzubeleben. Angesichts der angespannten Finanzlage besteht immer noch die Hoffnung, die Planungen trotz des Planfeststellungsverfahrens beeinflussen zu können.
Eindrücke von der Aktion
24.09.2013BUND spricht sich gegen die Ostumgehung aus
Die Diskussion um den Bau der L677n, auch Ostumgehung genannt, ist schon alt. Bereits seit 1990 werden die Planungen vom BUND kritisch begleitet. Der Eingriff in die Landschaft ist groß, die Entlastungswirkung eher klein. Daher lehnt der BUND den Bau der Straße ab.
Mitten durch den verbliebenen Grünsaum würde die Trasse verlaufen und damit wichtige Lebenräume von Tieren und Pflanzen zerscheiden. Aber auch für Fußgänger und Radfahrer entstünde eine zusätzliche Barriere, vermutlich sogar ohne gesicherte Querungsmöglichkeiten.
Der BUND hat bereits in den 90er Jahren darauf hingewiesen, dass es sich überwiegend um innerörtliche Verkehre handelt. Durch den Bau käme es lediglich zu einer Umverteilung auf andere Straßen innerhalb des Ortes. Bereits damals sah man eine Alternative zum Neubau. Durch eine veränderte Verkehrsführung wäre ebenfalls eine Entlastungen für die Bereiche Haupt- und Nordstraße möglich.
Der BUND hat gemeinsam mit den anderen Umweltverbänden am 28.8. eine entsprechende Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren über das Landesbüro der Naturschutzverbände abgegeben.
Die Bürger können ihre Einwendungen noch bis zum 24.10.2013 einreichen. Die Planunterlagen sind auch im Web unter holzwickede.de abrufbar.
aktualisiert 20.10.2013Hinweise zu den Einwendungen
Bei der Informationsveranstaltung 18.10., zu der die Holzwickeder Grünen geladen hatten, gab es einige Fragen rund um das Thema Einwendungen. Daher und damit Sie Ihre Einwendung ggf. später auch juristisch nutzen können, hier ein paar Hinweise:
- Abgabefrist einhalten ! Zu spät eingereichte Einwendungen haben keinen Rechtsanspruch.
Wenn Sie Ihre Einwendung persönlich abgeben, lassen Sie sich den Eingang abzeichnen (Stempel) bzw. nehmen Sie, wenn es knapp wird oder es zu Komplikationen kommt, einen Zeugen dazu. - Name, Adresse, Datum, Unterschrift, eindeutiger Bezug (z.B. "Einwendung zur Planfeststellung Neubau L677n Ortumgehung Holzwickede")
- Einwendung via Post, Fax oder persönlich vorbei bringen -> keine Mail !
- Bringen Sie alle Dinge ein, die Ihnen wichtig erscheinen. Nach Fristende ist i.d.R. KEIN Nachreichen weiterer Aspekte möglich -> Präklusion.
- Schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit mit Ihren eigenen Worten. Es ist unerheblich über welches Wissen Sie verfügen, umschreiben Sie es mit Ihren Worten. Stellen Sie ggf. Dinge in Frage und begründen Sie Ihre Sicht z.B. durch eigene Erfahrungen oder Beobachtungen.
- Ist Ihre Betroffenheit in den Unterlagen korrekt berücksichtigt ?
Stimmt z.B. bei der Lärmbelastungberechnung der Abstand zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung oder wurden weitere Belastungen vergessen ? Ist ggf. Ihr Schlafzimmer im Obergeschoss und der geplante Wall bietet dort keinen Schutz ?
Oder wohnen Sie an einer ggf. auch entfernteren Nebenstraße, die durch die Verkehrsumverteilung nun mehr belastet wird. Ist diese Straße bereits ein bekannter "Schleichweg" ? - Treffen die Annahmen in den Gutachten auf die örtlichen Verhältnisse zu ? Beisielweise werden in der IVV Verkehrsuntersuchung 2013 fehlende Erhebungen aus anderen Datensammlungen (Stadtgebiet Dortmund bzw. Ableitungen aus bundesweiten Statistiken) übertragen.
- Standen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung (z.B. das Verkehrsgutachten) ?
Bei den Unterlagen im Internet fehlt z.B. die "IVV Verkehrsuntersuchung 2013". - Formale Fehler der Behörden können schwerwiegende Folgen haben. Ggf. muss eine erneute Beteiligung (mit erneuter Frist) erfolgen.
- Jeder kann Einwendungen erheben, egal ob Eigentümer oder Mieter (§ 2 Abs. 6 Satz 2 UVPG). Allerdings ist der Rahmen seiner Betroffenheit maßgeblich (z.B. Lärm oder Eigentumsverlust bzw. Wertminderung).
Weitere Informationen:
- BUND-Streichliste Landesstraßen NRW
- Auch die L677n (Ostumgehung) ist auf der Streichliste vertreten, die der BUND NRW im Mai 2012 des Landesregierung vorgelegt hat.
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Die Berüsichtigung von Umweltbelangen (Einwirkungen auf Natur und Mensch) in UVP-pflichtigen Verfahren, wie dem Planfeststellungsverfahren, ist im UVPG gregelt.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Die Anforderungen an die Beteiligung der Öffentlichkeit (Anhöhrung) sind im § 73 VwVfG zu finden.