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20.11.2016Bleibt Lärmminderungsplanung in Holzwickede wirkungslos?

Der BUND hält die geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Lärm für nicht ausreichend. Die Auslösewerte sind zu hoch und die Überlagerung der einzelen Lärmarten (Straße, Schiene, Flughafen), der Gesamtlärm, fehlt gänzlich.

Auch hierbei setzt man große Erwartungen auf eine etwaige Ostumgehung (L677n). Dabei hatte doch das aktuelle Gutachten zum Verkehrsentwicklungsplan aufgezeigt, dass der Durchgangsverkehr nicht das Problem darstellt. Der Anteil wurde zwischen 6% und 12% ermittelt.

Die Umgebungslärmkarten des MKULNV machen auch noch einmal deutlich, wie wichtig die Beachtung der Umweltbelange bei der Bauleitplanung (BLP) ist. Wenngleich der Gesamtlärm nicht dargestellt wird, so zeigen die Karten doch deutlich die Fehler bei der Entwicklung neuer Wohngebiete in Holzwickede auf.

Bereits 2006 wiesen wir bei der Planung zu den Bebauungsplänen "Landweg" und "Weststraße", direkt an der A1 gelegen, auf die ungesunden Lärmverhältnisse hin. Hier ist die Belastung nachts so hoch, dass die Auslösewerte des nun vorliegenden Entwurfs der Lärmminderungsplanun überschritten werden. Folglich muss die Gemeinde Holzwickede aktiv werden, um diese erst neu geschaffene Wohnbebauung stärker gegen den Lärm zu schützen. Kurzum: sie muss nun Bereiche sanieren, die im Wissen um die Lärmbelastung erst kürzlich eingerichtet hat.

Der gleiche Fehler wiederholte sich 2012. Auch hier wiesen wir bei der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) "Krummer Weg" auf die hohe Lärmbelastung hin. Das Gebiet liegt im kritschen Lärmband der B1 sowie in unmittelbarer Nähe zum Dortmunder Flughafen. Die zusätzliche Lärmbelastung des Flughafens, die sich deutlich vom Straßenverkehrslärm abhebt, wurde bei den Planungen erst gar nicht berücksichtigt. Wir rieten deshalb von der Ansiedlung weiterer Wohnbebauung ab. Setzt man die Kriterien des Gesundheitsschutzes der WHO an, müsste die Siedlung jetzt bereits durch die Lärmaktionsplanung vorangig saniert werden.

BUND-Stellungnahme zum Entwurf Lärmminderungsplanung

BUND-Position 60 "Schutz vor Lärm und Schutz der Ruhe"



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